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Artikel vom 09.09.2010


Ihr Einsatz, bitte
Zum Thema: Gerichtsurteil zur Spielsucht
Detlef Drewes
Da hat sich der ach so fürsorgliche Staat eine ziemlich heftige Ohrfeige eingefangen. Denn die Richter des Europäischen Gerichtshofes haben klar gesagt: Natürlich kann es staatliche Pflicht sein, die Bevölkerung vor Spielsucht zu schützen. Dazu darf er sogar die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit begrenzen. Aber dann hat sich der Staat auch selbst daran zu halten und nicht sein Monopol zu unterlaufen.

Natürlich fällt es schwer, sich angesichts der Probleme unbeschwert hinter dieses Urteil zu stellen. Die Schuldnerberatungsstellen sind voll von Menschen, die ihrer Sucht erlegen sind. Aber das ist nicht das Thema. Wenn die Bundesländer tatsächlich nicht verdienen, sondern schützen wollen, können sie das tun. Dann muss das Monopol neu gefasst und die Tätigkeit der Lotterieverwaltung neu gefasst werden. Es steht den Regierungen frei, sich darauf zu verständigen.

Tatsächlich aber werden sie sich schwer tun, die privaten Wettanbieter noch länger vom deutschen Markt fernzuhalten. Und dazu werden keineswegs Unternehmen gehören, denen manch einer allzu gerne, aber eben unberechtigt das Etikett unseriös anheften möchte.

Auch der Deutsche Fußball-Bund wittert hier zusätzliche Einnahmen. Die Europa-Richter haben den Staat mit ihrem Urteil nicht vor die Türe gesetzt. Sie haben ihn allerdings daran erinnert, seine Verantwortung auch konsequent wahrzunehmen. Das kann er in einem neuen Gesetz tun, das auch Grenzen setzt und Kontrollen einführt.
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© Nordkurier.de am 09.09.2010

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